Ombudsstelle

Herr Rechtsanwalt Dr. Maximilian Degenhart steht für Mitarbeitende der Münchner Wohnen GmbH und Münchner Wohnen Service GmbH, Mieter*innen, Bürger*innen, Lieferanten und Auftragnehmende, die einen Korruptionsverdacht oder sonstige Straftaten und Verstöße gegen interne Regelungen und Verhaltenskodizes innerhalb der Münchner Wohnen oder im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen zur Münchner Wohnen vorbringen wollen, als unabhängiger Ombudsmann zur Verfügung.

Unser Ombudsmann ist ebenfalls erster Ansprechpartner, sollten Mieter*innen in ihrer Nachbarschaft die Erfahrung machen, dass Bewohner*innen aufgrund ihrer Kultur, Religion oder Hautfarbe unangemessen behandelt werden. Die Anliegen werden selbstverständlich vertraulich behandelt und unter Einbindung der bei der Münchner Wohnen zuständigen Stellen bearbeitet.

Herr Dr. Maximilian Degenhart ist ein erfahrener Compliance Officer (TÜV), Gründungspartner von Compliance Rechtsanwälte sowie Vorstand der Rechtsanwaltskammer München. Er ist seit vielen Jahren als Ombudsmann für verschiedene, auch kommunale Unternehmen tätig und verfügt über umfangreiche Erfahrung im Bereich der Hinweisgebersysteme sowie Compliance. 

In seiner Funktion als Ombudsstelle des Münchner Wohnen-Konzerns beurteilt er gemeldete Verdachtsmomente und Gefährdungssituationen. Hinweise und Informationen können auch anonym mitgeteilt werden. Die vertrauliche Behandlung der Informationen und Hinweise wird dabei zugesichert.

Die aus der schwedischen Rechtstradition stammende Einrichtung einer Ombudsstelle ist allgemein so definiert, dass dort Beschwerden Gehör verschafft werden kann. Die Ombudsstelle in der Münchner Wohnen stellt jedoch keine allgemeine Beschwerdestelle dar, sondern dient als Ansprechpartnerin für Hinweise auf Straftaten und Rechtsverstöße. Die Münchner Wohnen handelt auf der Basis von rechtlich und ethisch einwandfreien Grundsätzen, sie setzt sich für Transparenz und Integrität in all ihren Geschäftsbereichen ein. Auf die Einhaltung dieser Prinzipien besteht das Unternehmen auch bei Geschäftspartnern, Auftragnehmern, Lieferanten und innerhalb sonstiger Rechtsbeziehungen. Mit der Berufung einer Ombudsstelle erfolgt ein weiterer konsequenter Schritt in diese Richtung, der auch den Anforderungen des HinSchG Rechnung trägt.

Kontakt

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Gerne können Sie sich über die nachstehenden Kontaktdaten an uns wenden:

Rechtsanwaltskanzlei Compliance Beratung + Service Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Maximilian Degenhart
Maximilianstraße 24
80539 München

Tel: +49 89 21527445
E-Mail: degenhart@compliancerechtsanwaelte.de

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