Sie möchten in unseren Wohnanlagen Fotos machen oder einen Film drehen? In Ausnahmefällen kann die Münchner Wohnen eine Nutzungsvereinbarung bzw. Drehgenehmigung erteilen. Nachfolgend haben wir alle Informationen für Sie zusammengestellt.
Bearbeitungsgebühr und Tagesmietzins
Wir berechnen eine Bearbeitungsgebühr von 2.000,00 Euro für die Erstellung und Erteilung der Nutzungsvereinbarung bzw. Drehgenehmigung. Zusätzlich berechnen wir einen Tagesmietzins. Über die Höhe des Tagesmietzinses wird im Einzelfall entschieden.
Informationen über das geplante Projekt
Um Ihnen eine Drehgenehmigung ausstellen zu können, benötigen wir von Ihnen einige Informationen über Ihr geplantes Projekt:
- Redaktion/Firma
- Drehbuchauszug oder Storyboard
- Kurze inhaltliche Beschreibung/Zusammenfassung
- Informationen zu den Inhalten (pornografische, rassistische oder anderweitig anstößige Inhalte sind nicht zulässig)
- Informationen zur Art vom Film (Werbefilm, Werbefotografie, Spielfilm, redaktioneller Beitrag, Dokumentation, Reportage, Sonstiges
- Genauer Drehort (Adresse der Anlage, Motiv bei Fotos)
- Datum des Dreh-/ Fototermins
- Haftpflichtversicherungsnachweis (unbeschränkt)
- Firmierung des Vertragspartners für die Erstellung des Vertrages bei Genehmigung
Wenn Ihr Drehort die Wohnung unserer Mieter*innen ist, benötigen Sie deren Einverständnis. Zusätzlich benötigen wir auch noch deren Kontaktdaten.
Bitte senden Sie die vollständigen Informationen per E-Mail an gert.dukarm@muenchner-wohnen.de.
Wir werden Ihre Anfrage schnellstmöglich prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte beachten Sie, dass wir in der Regel mindestens 14 Tage Vorlauf benötigen, um Ihr Anliegen zu prüfen und zu organisieren.
Kontakt
Fragen zu Drehgenehmigungen
Bei Fragen zu Drehgenehmigungen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich für Presseanfragen an den Pressesprecher.