Haustiere schenken Gesellschaft, fördern Bewegung und gehören für viele Familien einfach dazu. Damit das Zusammenleben von Mensch und Tier in unseren Quartieren für alle gut funktioniert, braucht es jedoch gegenseitige Rücksichtnahme und einige Regeln.
Welche Tiere sind erlaubt?
Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Zierfische oder -vögel dürfen Sie ohne Anmeldung artgerecht halten. Für die Haltung von Hunden und Katzen ist vorab unsere Zustimmung erforderlich. Wenden Sie sich hierfür an den Kundenservice. Kampfhunde sind in den Wohnanlagen der Münchner Wohnen nicht erlaubt.
Wichtig ist, dass die Tiere artgerecht gehalten werden und weder Nachbar*innen noch das Wohnumfeld beeinträchtigen. Dazu gehört beispielsweise eine angemessene Unterbringung, ausreichend Beschäftigung sowie die Vermeidung von Lärm- und Geruchsbelästigungen.
Rücksichtnahme macht das Zusammenleben leichter
In unseren Wohnanlagen gilt Leinenpflicht für Hunde, und das »große Geschäft« muss sofort entsorgt werden. Bitte achten Sie darauf, dass Hunde nicht auf Spielplätzen, in Sandkästen oder auf anderen für Kinder vorgesehenen Flächen laufen. So tragen alle Tierhalter*innen zu einem sicheren und gepflegten Wohnumfeld bei.
Nicht alle Menschen fühlen sich im Umgang mit Tieren wohl. Manche haben Angst vor Hunden, andere reagieren empfindlich auf Lärm oder Verschmutzungen. Deshalb gilt: Rücksichtnahme und Verständnis sind die beste Grundlage für ein gutes Miteinander.
Oft lassen sich Missverständnisse bereits durch ein freundliches Gespräch klären. Wer offen miteinander spricht, findet meist schnell eine Lösung. Kommt man damit nicht weiter, hilft unser Kundenservice. Wichtig ist, konkrete Beobachtungen zu notieren, etwa Datum und Uhrzeit von Regelverstößen. Wenn Sie die Person kennen, können Sie diese Angaben weitergeben. Wir behandeln alle Hinweise vertraulich.


