Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Allgemeine Fragen zur Betriebskostenabrechnung

Wann erhalte ich meine Betriebskostenabrechnung?

Ab Ende Juli, spätestens jedoch am 31.12. eines Jahres, werden die Abrechnungen an unsere Mieter*innen zugestellt. Dies bedeutet, dass Sie z.B. die Betriebskostenabrechnung 2023 frühestens im Juli 2024 erhalten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vorab keine gesonderten Abrechnungen erstellt werden können. Tipp für die Einkommenssteuererklärung: Sollten Sie Ihre Einkommenssteuererklärung vor Zustellung der Betriebskostenabrechnung erledigen, können Sie die Werte aus der letzten Abrechnung verwenden.

Wie erhalte ich die Betriebskostenabrechnung?

Sie erhalten Ihre Betriebskostenabrechnung auf dem Postweg. Sollte es notwendig sein, ist es möglich, Ihnen im Nachgang eine Kopie zur Verfügung zu stellen. Diese können Sie nach Registrierung über unsere Mieter-App direkt anfordern.

Müssen für das ganze Jahr Betriebskosten gezahlt werden, auch bei Abwesenheit?

Ja, denn ausschlaggebend für die Abrechnung der Betriebs- und Heizkosten ist der Mietvertragszeitraum und das unabhängig von der Anwesenheit des Mieters in der Wohnung.

Ich bin innerhalb des Jahres ausgezogen. Was muss ich tun?

Maßgeblich für die Erstellung Ihrer Betriebskostenabrechnung ist Ihr Mietvertragszeitraum innerhalb des Abrechnungsjahres. Erst nach Vorliegen aller Rechnungen für diesen Abrechnungszeitraum ist es möglich, die Betriebskostenabrechnung für alle Mieter*innen entsprechend Ihrer Mietvertragsdauer zu erstellen. Dieser Zeitraum wird unter dem Abrechnungszeitraum angegeben.

Wo sehe ich, ob ein Guthaben oder eine Nachforderung vorliegt?

Die  Abrechnungsschreiben enthalten auf Seite 1 alle Angaben zum Abrechnungsergebnis, zur Zahlungsabwicklung und zu eventuellen Vorauszahlungsanpassungen.

Wurde die Umsatzsteuersenkung auf Gas und Fernwärme bis April 2024 berücksichtigt?

Bis März des Abrechnungszeitraums 2024 hatte der Gesetzgeber den Umsatzsteuersatz von 19 % auf 7 % für die Lieferung auf Gas und Fernwärme reduziert. Selbstverständlich berücksichtigen wir diesen Kostenvorteil in den Betriebskostenabrechnungen bis zu diesem Zeitpunkt 2024. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Reduzierung nur bis März 2024 befristet war seit April 2024 wieder der Umsatzsteuersatz von 19 % gilt. 

Welche Auswirkungen hat die Normalisierung der Umsatzsteuer ab dem 01.04.2024 auf Gas und  Fernwärme von 7 Prozent auf 19 Prozent?

Die Gas- und Fernwärmekosten steigen durch die Normalisierung der Mehrwertsteuer ab April 2024 um rund elf Prozent unabhängig von sonstigen Energiepreisveränderungen. Energiesparen bleibt daher weiterhin wichtig, um Kosten  einzusparen. Hilfreiche Energiespartipps finden Sie unter https://www.muenchner-wohnen.de/service/mieterservice/energiesparen/das-koennen-sie-tun-1. Außerdem bieten die SWM und die Caritas kostenlose Energieberatungen an (https://www.muenchner-wohnen.de/service/mieterservice/energiesparen/energieberatung). 

Welche Kosten kann ich in meiner Einkommenssteuererklärung geltend machen?

Die sogenannten Haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen gemäß § 35a EStG können Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Die Positionen, auf die der § 35a EStG zutrifft, sind auf der Betriebskostenabrechnung gekennzeichnet. Bitte beachten Sie dabei die Legende unter der aufstellung der umlagefähigen Kostenpositionen. Sollte unser Schreiben zusätzlich eine Heizkostenabrechnung beinhalten, finden Sie auch dort die für die Steuererklärung relevanten Kostenanteile. Bei Fragen nutzen Sie bitte unsere Kontaktdaten, die in der Abrechnung angegeben sind.

Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Betriebskostenabrechnung?

In unserem Abrechnungsschreiben ab Seite 3 erhalten Sie die wichtigsten allgemeingültigen Informationen zum jeweiligen Abrechnungszeitraum.

Was ist der Abrechnungszeitraum?

Der Abrechnungszeitraum beträgt grundsätzlich zwölf Monate und läuft in der Regel vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres. Der Abrechnungszeitraum ist auch auf der Betriebskostenabrechnung angegeben. Z.B. rechnen wir im Jahr 2024 die Kosten des Abrechnungszeitraumes 01.01.2023 - 31.12.2023 ab.

Gibt es weitere Preisveränderungen bei anderen Kostenarten als den Energiekosten?

Aufgrund der allgemeinen derzeitigen Wirtschaftslage müssen wir von weiteren Kostensteigerungen ausgehen. Nähere Informationen finden Sie auf Seite 3 unseres Abrechnungsschreibens.

Wieso sind die Kosten für den Aufzug höher als im letzten Jahr?

Die Aufzugskosten setzen sich aus drei Kostenpositionen zusammen, unter denen die Leistungen für die Wartung, Notrufbereitschaft, Hausmeisterkontrollgänge, Aufzugsstrom, und TÜV-Kosten abgerechnet werden. Durch die unterschiedlichen Prüfungs- und Wartungsintervalle kann es in den jeweiligen Abrechnungsjahren auch zu Kostenschwankungen kommen.

Warum habe ich trotz meines Einzugs zum Jahresende eine hohe Nachzahlung?

Die kalten Wintermonate liegen am Jahresende, sodass in diesem Zeitraum mehr geheizt wird. Daher sind die auf ein ganzes Jahr einheitlich ausgelegten Vorauszahlungen nicht kostendeckend. Vorausgesetzt, die Preise verändern sich nicht wesentlich, wird Ihr Abrechnungsergebnis in der nächsten ganzjährigen Betriebskostenabrechnung positiver ausfallen.

Kann ich Einsicht in die Abrechnungsunterlagen/Rechnungen nehmen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Termin.  Nennen Sie uns bitte den Grund Ihrer Anfrage und konkretisieren sie die betreffenden Kostenpositionen aus Ihrer vorliegenden Abrechnung. Wir werden dann gerne nach einer Lösung suchen, Ihnen die Belegeinsicht zu ermöglichen oder senden Ihnen die betreffenden Belege per E-Mail zu.

Warum hat mein Nachbar ein Guthaben und ich nicht?

Da jede Betriebskostenabrechnung individuell ist, beachten Sie bei einem Vergleich bitte folgende Punkte: Umso größer die Wohnung, desto höher fallen in der Regel die Betriebskosten aus. Vergleichen Sie daher unbedingt die Größe (m²) der beiden Wohnungen. Umso höher der individuelle Heizverbrauch, desto höher sind auch die Heizkosten. Vergleichen Sie daher unbedingt die Heizverbräuche der beiden Wohnungen in der Heizkostenabrechnung. Außerdem spielt die Höhe der im Abrechnungsjahr geleisteten Vorauszahlungen eine große Rolle. Wenn der Nachbar monatlich höhere Vorauszahlungen geleistet hat, kann statt einer Nachzahlung ein Guthaben entstehen. Zudem muss der Nachbar in der gleichen Hausnummer wohnen. 
Hinweis: Ein gleiches Abrechnungsergebnis kann nur entstehen, wenn die Wohnung im gleichen Hausaufgang liegt, gleich groß ist, der Nachbar den identischen Heizungsverbrauch hatte und die gleichen Vorauszahlungen geleistet wurden. 

Warum zahle ich für die Wartung von Rauchwarnmeldern?

Die Ausstattung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern wurde vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Wie im Ankündigungsschreiben vor Montage der Rauchmelder vermerkt, werden die jährlichen Wartungskosten der Geräte in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt und jährlich mit Ihnen abgerechnet. Die Wartung der Rauchwarnmelder beinhaltet die regelmäßige Überprüfung der Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit und wird daher in der Betriebskostenabrechnung umgelegt.

Was versteht man unter "Müllentsorgung privat" in der ehemaligen GEWOFAG-Abrechnung?

Unter dieser Position werden die Müllkosten abgerechnet, die nicht die kommunale Mülltonnengebühr betreffen. Hierzu zählen z.B. Reinigungsleistungen rund um das Tonnenhaus oder auch Sperrmüllkosten. Zum Sperrmüll zählen sperrige Einrichtungsgegenstände aus Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in einer Mülltonne entsorgt werden können bzw. in den Außenanlagen aufgefunden werden. Sperrmüll wird aus diesem Grund gesondert abtransportiert. Der BGH hat in seinem Urteil vom 13.01.2010 (VIII ZR137/09) entschieden, dass die Kosten der Sperrmüllentsorgung als Betriebskosten umlagefähig sind.

Warum sind die Kostenanteile der Strassenreinigung so stark gestiegen?

Zum Jahresanfang 2024 kam es für alle Reinigungsklassen auf den städtischen Bescheiden zu einer deutlichen Erhöhung. Die konkrete Kostensteigerung ist abhängig von der Lage Ihrer Wohnung im Stadtgebiet.

Warum sind meine Kosten im Vergleich zum Vorjahr höher bzw. niedriger?

Kostenschwankungen in den jährlichen Betriebskostenabrechnungen sind nicht ungewöhnlich. Zum Einen ist Ihr persönliches Nutzungs- und Verbrauchsverhalten entscheidend für das Ergebnis, also z. B. wie effizient Sie in der Wohnung heizen, wie viel Wasser Sie verbrauchen oder wie viel Allgemein-Strom von den Mietern verbraucht wird. Durch ein sparsames Nutzungsverhalten können Sie Ihre Betriebskosten also auch selbst beeinflussen.
 Darüber hinaus spielen auch Preis- und Tariflohnentwicklungen, sowie staatliche Maßnahmen eine Rolle für Kostenschwankungen. Bei den Stromkosten ist die Veränderung staatlicher Abgaben wie EEG-Umlage, Energiesteuer und Netzentgelte, die in den Rechnungen aller Energieversorger einheitlich enthalten sind, Ursache für Kostenschwankungen.
 Der aktuell wesentlichste Faktor für die Kostensteigerungen liegt in den massiv gestiegenen Energiepreisen, welche aufgrund von Inflation und der Abhängigkeit von Weltmarktpreisen seit dem Jahr 2021 explosionsartig angestiegen sind. Dieser Trend hielt auch im Jahre 2022 an. Die temporären Preisdeckel für Strom, Gas und Fernwärme im Abrechnungszeitraum 2023 wirken sich kostensenkend in Ihren Betriebskostenabrechnungen aus.
Informieren Sie sich gerne dazu auf unserer Infoseite unter Mieterservice auf der Seite Energiesparen. Bitte beachten Sie, dass die temporär wirksamen Preisdeckel der Bundesregierung für Strom, Gas und Fernwärme ab dem Jahr 2024 nicht mehr gültig sind und nun die regulären Preise unserer Lieferanten in Ihre Abrechnungen einfließen.

Warum hat sich das Layout der Betriebskostenabrechnung für 2024 verändert?

Wenn Sie Mieter*in der ehemaligen GWG München sind, erhalten Sie erstmals die Betriebskostenabrechnung 2024 in 2025 in einem veränderten Layout. Grund hierfür ist die Vereinheitlichung des IT- Systems der Münchner Wohnen. An der Umlage der Kosten selbst hat sich jedoch nichts verändert. Sie finden die mit Ihnen mietvertragliche vereinbarten Kostenpositionen in der Tabelle im Querformat innerhalb des abrehcnugnsschreibens. Hier können Sie auch die Kosten entnehmen, die Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können. Beachten Sie hierfür bitte die Legende. Für Mieter*innen der ehemaligen GEWOFAG bleibt das Layout vertraut.

An wen wende ich mich bei Fragen zur Heizkostenabrechnung?

Bitte nutzen Sie die auf der Abrechnung angegebenen Kontaktdaten und für weitere Informationen auch die Internetseiten, die auf Ihrer Heizkostenabrechnung angegeben wurde.

Fragen zu den Betriebskostenzahlungen

Ist eine Ratenzahlung oder Stundung der Nachzahlung möglich?

Selbstverständlich werden wir versuchen, die Zahlungsabwicklung individuell mit Ihnen abzustimmen. Nehmen Sie bei Zahlungsschwierigkeiten unbedingt Kontakt mit uns auf. Die Kontaktdaten finden Sie auf der ersten Seite Ihrer Betriebskostenabrechnung. Wenden Sie sich zudem auch an die zuständigen Ämter um Unterstützungsleistungen zu erhalten. Beachten Sie bitte hierfür das Beilageblatt mit diversen Anlaufstellen.

Wird mein Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung mit der Mietforderung verrechnet?

Eine Auszahlung von Guthaben erfolgt, sofern auf dem Mietkonto keine Rückstände bestehen und seitens Dritten (Ämter etc.) keine Ansprüche bestehen.

Warum muss ich meine Ihnen bekannte Bankverbindung noch einmal mitteilen?

Wir benötigen Ihre nochmalige Mitteilung, wenn kein SEPA-Mandat vorliegt oder Sie z.B. Ihre Wohnung gekündigt haben. 

Bei beendetem Mietverhältnis darf die Bankverbindung nicht mehr automatisch für Zahlungen verwendet werden. 

Falls kein SEPA-Mandat vorliegt, benötigen wir die Mitteilung Ihrer Kontoverbindung ebenfalls schriftlich. Die Bankverbindung wird nur einmalig zur Auszahlung verwendet und aus Datenschutzgründen nicht in den Stammdaten gespeichert. Bitte beachten Sie, dass auf dieser Mitteilung alle Mietvertragspartner (sofern mehrere) unterschreiben müssen. Bitte teilen Sie uns deshalb Ihre Bankverbindung zur Auszahlung des Betriebs-/Heizkosten-Guthabens schriftlich mit. 

Sie möchten doch am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen? Gerne senden wir Ihnen auf Anfrage ein SEPA-Formular zu oder beantragen Sie Ihr Mandat ganz bequem über die Mieter-App.

Kann die Auszahlung des Guthabens auch in bar oder per Scheck erfolgen?

Nein. Eine Auszahlung per Scheck ist leider nicht möglich, Barauszahlungen werden ebenfalls nicht vorgenommen.

Wann erfolgt die Auszahlung des Guthabens bzw. die Abbuchung der Nachzahlung?

Die Termine sowie das Prozedere zur Zahlungsabwicklung finden Sie auf Ihrer Betriebskostenabrechnung.  
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der Vielzahl an Abrechnungen die Auszahlung eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann.

Wie kann die Münchner Wohnen ihren Mieter*innen helfen?

Wir als kommunale Vermieterin der Landeshauptstadt München erarbeiten sozialverträgliche Lösungen mit unseren Mieter*innen, sollte es zu Zahlungsschwierigkeiten oder anderen Problemen kommen. Kommen Sie gerne auf uns zu, falls Sie Ihre Nachzahlung z.B. auf Raten bezahlen möchten. Zudem sind auf unserer Webseite Hilfsangebote zu finden, die Sie als Mieter*in entlasten können. Beachten Sie bitte hierfür das Beilageblatt mit diversen Anlaufstellen.

Fragen zu Ihrer Vorauszahlung

Weshalb werden trotz Mietenstopp der Landeshauptstadt München die Vorauszahlungen auf die Betriebs- und Heizkosten erhöht?

Der Mietenstopp der Landeshauptstadt München (ab dem 1. August 2019) bezieht sich ausschließlich auf die Grundmiete. Die Grundmiete bleibt bis Ende 2026 gleich. Selbstverständlich sind wir an diesen Beschluss gebunden und werden die Miete in dieser Periode nicht erhöhen. In der Grundmiete nicht enthalten sind die Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen. Da die Betriebs- und Heizkosten in den letzten Jahren teils erheblich gestiegen sind, wurden durch die Münchner Wohnen die Vorauszahlungen auf Basis der abgerechneten Kosten und zusätzlich anhand der bekannten Preisentwicklung zum Abrechnungszeitpunkt angepasst, um künftig hohen Nachforderungen vorzubeugen.
 
Erklärung der Grundmiete und Nebenkosten: Bei der Grundmiete handelt es sich um die Miete für das Überlassen der Wohnung. Betriebs- und Heizkosten, sind die laufenden Kosten, die durch den Gebrauch des Gebäudes und des Grundstücks entstehen (z.B. Heizung, Straßenreinigung, Müllgebühren etc.). Die Umlage dieser Kosten wurde mit Ihnen mietvertraglich vereinbart. 

Ich möchte keine Erhöhung der Vorauszahlungen.

Bitte beachten Sie: Die Anpassung der Vorauszahlungen erfolgt zur Vermeidung von Nachzahlungen. Ein Stopp der Anpassung der Vorauszahlungen verhindert nicht die Erhöhung Ihrer Betriebskosten, sondern führt ggf. zu höheren Nachzahlungen. Wir versuchen, bereits erkennbare Preissteigerungen möglichst mieterverträglich in die Vorauszahlungen einzukalkulieren.

Kann ich meine Vorauszahlungen auch freiwillig erhöhen?

Dies ist möglich. Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie die Vorauszahlung individuell anpassen möchten. Gerne können Sie uns per E-Mail oder Brief mitteilen, um welchen Betrag Ihre Vorauszahlung erhöht werden soll.

Fragen zu den Entlastungen der Bundesregierung

Wie erhalte ich die Entlastungen bzw. wurden diese in der Abrechnung berücksichtigt?

Ab Dezember 2022 hatte der Gesetzgeber für die Lieferung auf Gas, Fernwärme und Strom sogenannte Energiepreisdeckel eingeführt. Durch diese Energiepreisdeckel (Erdgas-Wärme-Soforthilfe und Preisbremsen) werden Nutzer*innen von Wärme, Erdgas und Strom entlastet. Diese Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert.  Selbstverständlich haben wir diesen Kostenvorteil zu Ihren Gunsten in den Betriebs- und vor allem Heizkostenabrechnungen der Jahre 2022 und 2023 berücksichtigt. Für Stromkosten können Entlastungsbeträge (Gutschriften) auch noch in der Betriebskostenabrechnung für 2024 zu finden sein. In diesen Fällen enthielt die Jahresrechnung des Stromversorgers anteilige Zeiträume aus 2023.

Wie hoch wird die Entlastung der Preisbremsen ausfallen?

80 Prozent des prognostizierten Gesamt-Verbrauchs Ihrer Heizzentrale werden auf einen Höchstbetrag gedeckelt. Gas: 12 Cent pro Kilowattstunde
Wärme: 9,5 Cent pro Kilowattstunde
Strom: 40 Cent pro Kilowattstunde
 Die genaue Entlastungshöhe ist daher abhängig von Ihrem Verbrauch.

Fragen zur unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI)

Was ist die UVI?

UVI steht für die "Unterjährige Verbrauchsinformation" für Warmwasser, Heizungsenergie (bei zentral beheizten Wohnanlagen) und ggf. auch Kaltwasser. Monatlich werden Ihre Verbrauchsdaten über fernfunkfähige Erfassungsgeräte an einen zentralen Speicherplatz geliefert. Die Daten werden so aufbereitet, dass es möglich ist, Ihren individuellen monatlichen Verbrauch darzustellen, mit den Vorperioden zu vergleichen und einen Vergleich zum Durchschnitt vergleichbarer Nutzerkategorien zu ziehen. Diese Aufstellung wird Ihnen monatlich zur Verfügung gestellt, sodass Sie die Möglichkeit haben, Ihren Verbrauch gezielt zu überprüfen und Ihr Verbrauchsverhalten ggf. anzupassen.

Wie erhalte ich die UVI?

Die Münchner Wohnen bietet aktuell zwei Zustellwege der UVI-Schreiben an. Überwiegend werden den Nutzer*innen die UVI-Daten per E-Mail übersendet. Allerdings nutzen noch nicht alle Mieter*innen den Versandweg an ihre E-Mailadresse. In diesen Fällen wird den Nutzer*innen die Verbrauchsinformation per Post zugestellt. Mittelfristig soll der Postversand gänzlich per E-Mailversand erfolgen. Bevor diese Umstellung erfolgt, werden die betroffenen Nutzer*innen jedoch informiert bzw. ihre Zustimmung zum E-Mailversand eingeholt.  Wir raten dazu, der Zustellung per Email zuzustimmen. Wir weisen in diesem Zuge darauf hin, dass es gesetzlich möglich ist, bei einem UVI-Versand per Post die Portokosten auf die Mietenden umzulegen.

Kann ich die UVI digital bekommen?

Gerne können Sie sich unter kundenservice@muenchner-wohnen.de für den künftigen E-Mailversand anmelden oder vormerken lassen.

Warum stimmt die Anschrift auf der UVI nicht mit meiner Adresse überein?

Auf der UVI wird die Anschrift der Heizzentrale angegeben, von der auch Ihre Wohnung mit Heizung (und Warmwasser) versorgt wird.

Erhalte ich eine UVI bei Gas-Etagen-Heizung/Nachtspeicheröfen?

Nein. Mieter*innen, deren Wohnung nicht an einer Zentralheizungsanlage angeschlossen ist und die demnach von der Münchner Wohnen keine Heizkostenabrechnung erhalten, bekommen keine UVI. In diesen Fällen bestehen direkte Versorgungsverträge zwischen den Mietenden und dem Energie-Versorger. Bitte wenden Sie sich bezüglich Verbrauchsanalysen direkt an Ihren Strom- bzw. Gaslieferanten.

Ab wann bekomme ich als Neumieter*in die UVI?

Wenn Ihre Wohnung bereits über die erforderliche Funkmessausstattung verfügt und die dazugehörigen Datensammler im Treppenhaus zusätzlich fernfunkfähig sind, erhalten Sie die erste UVI nach Ablauf des ersten vollen Monats, den Sie in einer Wohnung der Münchner Wohnen wohnen.

Wofür gibt es die UVI?

Mit der UVI sollen Mietende monatlich über die jeweilige individuelle Verbrauchsentwicklung für Warmwasser und Heizungsenergie informiert werden, um den Energieverbrauch und damit CO2 zu reduzieren. Gleichzeitig haben Sie durch eine Anpassung Ihres Nutzungsverhaltens unmittelbaren Einfluss auf die Kostensituation in Ihrer nächsten Heizkostenabrechnung.

Kostet mich die UVI zusätzlich Geld als Mieter*in bzw. wie werden die Kosten der UVI-Erstellung verrechnet?

Bei den Kosten der UVI handelt es sich gemäß der aktuell gültigen Heizkostenverordnung um umlagefähige Heizkosten. Diese werden Ihnen im Rahmen der jährlichen Betriebs- und Heizkosten verrechnet. 

Sind UVI-Daten auch von einzelnen Messgeräten ablesbar?

Nein. Bei der Darstellung im Informationsschreiben erfolgt eine Umrechnung in kWh.

Ist meine UVI mit der UVI meines Nachbars vergleichbar?

Die UVI zeigt den individuellen Energieverbrauch eines jeden einzelnen Haushaltes. Vergleiche zwischen einzelnen Wohnungen sind nur sehr eingeschränkt möglich, da insbesondere individuelles Nutzerverhalten oder die  Lage der Wohnung im Haus (Kellerdecke, Außenwände, Dachflächen) jeweils Einfluss auf die Energieverbräuche haben. Auch unterschiedliche Wohnungsgrößen und die Anzahl der Bewohner einer Wohnung haben direkten Einfluss auf den Energieverbrauch. Hier hilft nur der Blick auf den durchschnittlichen Verbrauch Ihrer Liegenschaft in der UVI.

Warum wird der Verbrauch in kWh angeben?

Das ist eine Vorgabe der Heizkostenverordnung. Ein direkter Vergleich mit den aktuellen Werten Ihrer Heizkostenverteiler und Wasserzählern ist nicht möglich, da die Werte in der UVI in kWh umgerechnet werden. Selbstverständlich sind Ihre Verbrauchswerte des ganzen Jahres weiterhin in der kommenden Heizkostenabrechnung angegeben.

Kann ich die UVI abbestellen?

Nein, die UVI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Information des Vermieters. Sie können diese nicht abbestellen, da die Benachrichtigungen den Mietenden fortlaufend zu einem Bewusstsein über Ihren Verbrauch verhelfen sollen.

Warum wird für die UVI meine Mailadresse benötigt?

Der Umwelt zuliebe. Mit dem Versand per E-Mail sparen wir wertvolle Ressourcen und leisten so einen Anteil zum Klimaschutz. Außerdem erhalten Sie die UVI so schneller als per Post und können zeitgleich Ihr Verbrauchsverhalten anpassen. 

Bis wann wird meine Anlage UVI-fähig umgerüstet?

Bis zum 31.12.2026 wird Ihre Wohnanlage umgerüstet sein, da die UVI spätestens ab 2027 in allen vermieteten Immobilien verpflichtend ist. Es gilt für einige Messgeräte jedoch eine Übergangsfrist bis 31.12.2031, wenn die Objekte erst vor kurzem mit Funkmessgeräten ausgestattet wurden, die aber nicht fernauslesbar sind. Unter Umständen können technische Gegebenheiten Einfluss auf die Art der Messausstattung nehmen.

Kann ich die aktive Teilnahme an UVI beeinflussen?

Nein, einzelne Mieter*innen haben hierauf keinen Einfluss. Wir sind dazu verpflichtet, alle Wohnanlagen mit zentraler Heizungsversorgung bis zum 31.12.2026 mit fernfunkfähiger Messtechnik auszustatten und Ihnen die daraus resultierenden UVI-Meldungen zur Verfügung zu stellen. Diese Ausstattung wird immer für eine gesamte Heizungsliegenschaft erfolgen, selbstverständlich werden wir Sie rechtzeitig über die einzelnen Schritte informieren.

Werde ich vorab informiert, ab wann die UVI-Daten bei mir gesammelt werden?

Wie in der Vergangenheit, erhalten Sie vom jeweiligen Messdienstleister eine Nachricht über den Termin zur Umrüstung Ihrer Heizkostenverteiler und Wasserzähler. Sobald die fernfunkfähige Messtechnik in Ihrer Anlage verbaut wurde, beginnt zeitnah die digitale Datenerfassung. Sie erhalten vorab oder spätestens mit der ersten UVI-Mitteilung ein ausführliches Informationsschreiben.

Wie werden die Daten für die UVI erhoben?

Die fernfunkauslesbaren Heizkostenverteiler und Wasserzähler übermitteln einmal im Monat die Messwerte Ihrer Heizkostenverteiler und Wasseruhren per Funk direkt an die Messdienstleister. 

Seit wann gilt die gesetzliche Vorgabe zur Unterjährige UVI?

Der Gesetzgeber hat am 24.11.2021 die Novellierung der Heizkostenverordnung beschlossen. Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 30.11.2021 ist die Änderung zum 01.12.2021 in Kraft getreten. Damit hat der Gesetzgeber die Verpflichtung aus der novellierten EU-Energieeffizienzrichtlinie von 2018 umgesetzt. Die Verpflichtung zur Bereitstellung der Unterjährigen Verbrauchsinformation gilt jedoch nur für fernfunkfähige Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler. Bis 31.12.2026 müssen alle Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler auf Fernfunk umgerüstet sein. Sobald die Umrüstung erfolgt ist, muss die UVI-Mitteilung nahtlos erfolgen.

Erfahre ich meine aktuellen Heizkosten durch die UVI?

Die tatsächlichen Heizkosten für den Energieverbrauch können mit der UVI-Benachrichtigung nicht mitgeteilt werden, da diese Kosten erst mit der Schlussrechnung des Versorgers, sowie den Rechnungen für Bedienung und Wartung mitgeteilt und daher nur in der Heizkostenabrechnung ausgewiesen werden können.

Wie häufig erhalte ich die UVI?

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Unterjährige Verbrauchsinformation monatlich den Nutzer*innen/Mieter*innen zur Verfügung gestellt werden muss. Die Bereitstellung erfolgt, sobald die Zähler die Voraussetzung der Fernauslesbarkeit erfüllen.

Ist dies mit den Regelungen der DSGVO vereinbar?

Die gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz werden bei der Verbrauchserfassung und Verarbeitung durch den Messdienstleister und den Eigentümer strengstens eingehalten.  Die Messgeräte besitzen eine eigene Codierung, welche keine Rückschlüsse auf die jeweilige Wohnung bzw. Nutzer*innen/Mieter*innen zulässt. Erst beim Messdienstleister werden die Codierungen dem*der jeweiligen Nutzer*in/Mieter*in zugeordnet.

Wer hat Zugriff auf meine Verbrauchsdaten?

Neben dem Messdienstleister und der Münchner Wohnen als Vermieterin hat nur der*die jeweilige Nutzer*in/Mieter*in auf seine/ihre jeweiligen Verbrauchsdaten Zugriff.

Bestehen auf Grund der Datenerhebung weitere Verpflichtungen bezüglich des Heizverhaltens?

Ihre unterjährigen Verbrauchsdaten werden nicht dazu verwendet, durch Dritte Ihren Verbrauch zu analysieren, sondern sollen Ihnen persönlich als Hilfestellung dienen um selbstständig Ihren Verbrauch besser anzupassen.

Wo kann ich mich für eine Beschwerde über die Verpflichtung zur UVI hinwenden?

Folgende Ansprechstellen für weitere Fragen bzw. Beschwerden können Sie kontaktieren:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
11019 Berlin
Telefonzentrale: 030/18 615 – 0
E-Mail: poststelle@bmwk.bund.de
 
oder

Umweltbundesamt
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340/2103-2416
E-Mail: buergerservice@uba.de

Warum erhalte ich eine Verbrauchsinformation für die Sommermonate, obwohl die Heizung aus ist?

Die neue Heizkostenverordnung verlangt die monatliche Information über das ganze Jahr (nicht nur in der Heizperiode). Bitte berücksichtigen Sie, dass für die Warmwasserbereitung ebenfalls Energie benötigt wird. Sollten Sie einen längeren Zeitraum keinen Verbrauch haben, wird Ihnen in der UVI der Verbrauch mit 0 kWh ausgewiesen.

Warum werden die Kaltwasserwerte nicht mit abgebildet?

Laut der neuen Heizkostenverordnung ist lediglich eine monatliche Mitteilung über den Heizungsverbrauch (und Warmwasserverbrauch) erforderlich. In Einzelfällen wird der Kaltwasserverbrauch durch den Messdienstleister für Sie kostenlos mit abgedruckt.

Bekomme ich dann trotzdem eine Heizkostenabrechnung?

Ja, da es sich hierbei lediglich um eine Verbrauchsinformation handelt und nicht um die jährliche Heizkostenabrechnung.

Fragen zu den CO₂-Kosten

Wie erhalte ich als Mieter*in eines Objektes die anteilige Erstattung von CO₂-Kosten laut Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz?

Laut dem von der Bundesregierung beschlossenen Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz werden CO₂-Kosten ab dem Abrechnungsjahr 2023 zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen aufgeteilt. Zuvor wurden die CO₂-Kosten allein durch die Mietenden getragen. Grundsätzlich werden hierbei zwei Fälle unterschieden:

Entweder ihre Wohnung oder Gewerbeeinheit ist an eine Zentralheizung angeschlossen. Dann wird die Aufteilung der laut Energieversorger ausgewiesenen CO₂-Kosten automatisch jährlich innerhalb Ihrer Heizkostenabrechnung berücksichtigt. Sie müssen nicht selbst tätig werden.

Oder Ihre Wohnung wird dezentral per Gasetagenheizung, Gasofen o.ä. beheizt und Sie haben einen eigenen Gasliefervertrag abgeschlossen. In diesem Fall müssen Sie um eine anteilige Erstattung von CO₂-Kosten zu erhalten, nach Erhalt Ihrer jährlichen Gasabrechnung Ihres Energieversorgers innerhalb von 12 Monaten in Textform bei der Münchner Wohnen die Rückerstattung anfordern. Legen Sie bitte die Rechnung Ihres Energieversorgers bei und ermmitteln Sie den Gutschriftsbetrag. Die Münchner Wohnen prüft Ihren Antrag und zahlt Ihnen die Gutschrift zeitnah aus.

Fragen zu Wohnungsangeboten

Kann ich mich direkt an die Hauptverwaltung oder eine Hausverwaltung wenden wenn ich eine Wohnung suche?

Derzeit nehmen wir keine Wohnungsanfragen über unsere Hausverwaltungen an. Bitte informieren Sie sich auf der Seite Wohnungsangebote über unser Angebot und unsere Vergabepraxis.

Wie bekomme ich eine Wohnung bei der Münchner Wohnen?

Die Vergabe unserer Wohnungen erfolgt vorrangig über das Amt für Wohnen und Migration. Dort wird auf Ihren Antrag hin geprüft, ob Sie ein Anrecht auf eine öffentlich geförderte Wohnung haben. Mit Zusendung eines Registrierungsbescheides erhalten Sie auch automatisch einen Zugangscode für die Plattform SOWON („Soziales Wohnen online“) der Landeshauptstadt München, auf der auch unsere zur Vermietung stehenden Wohnungen eingestellt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.sowon-muenchen.de.
 
Außerdem vermieten wir einen Teil unserer frei finanzierten Wohnungen gemäß den von der Landeshauptstadt München beschlossenen Vergaberichtlinien. Damit allen Einkommensschichten der Münchner Bevölkerung der Zugang zu diesen Wohnungen ermöglicht wird, veröffentlichen wir diese 14 Tage lang auf öffentlich zugänglichen Portalen, wie z.B. auf Immobilienscout24.de oder Immowelt. 

Wie ist der Stand meiner aktuellen Wohnungsbewerbung?

Aufgrund des hohen Bewerberaufkommens bitten wir Sie von Nachfragen zum aktuellen Stand Ihrer Bewerbung abzusehen. Wir kommen auf Sie zu, falls Sie die Wohnung bekommen.

Werde ich informiert, falls ich die Wohnung nicht bekomme?

Als Interessent bei einer Wohnungsbewerbung werden Sie nur im Falle einer Zusage informiert. Falls Sie nicht als Mieter*in ausgewählt wurden, erhalten Sie von uns keine Absage - weder telefonisch noch schriftlich. 

Wo baut die Münchner Wohnen neue Projekte?

Neue Projekte finden Sie unter dem Menüpunkt Bauen auf der Seite "Aktuelle Projekte".

Fragen zum Mietverhältnis

Ich benötige eine Kopie meines Mietvertrags.

Gerne senden wir Ihnen eine Kopie Ihres Mietervertrages zu. Bitte setzen Sie sich über die Kontaktmöglichkeiten mit uns in Verbindung.

Ich möchte eine Namensänderung mitteilen (Scheidung/Heirat).

Für eine Namensänderung benötigen wir eine Kopie der Bescheinigung des Standesamtes über die Namensänderung.  Senden Sie uns bitte die Bescheinigung über die Kontaktmöglichkeiten.

Ich möchte ein neues Mitglied in den Mietvertrag aufnehmen.

Für die Aufnahme weiterer Personen in den Mietvertrag bedarf es eines Nachtrags zum Mietvertrag, den alle Parteien unterzeichnen müssen. Vorab ist eine Prüfung durch die Münchner Wohnen notwendig. Bitte senden Sie uns daher Ihre Anfrage über die Kontaktmöglichkeiten.
 
Um Ihre Anfrage prüfen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen: Ausgefüllte Selbstauskunft von Ihnen und dem aufzunehmenden Vertragspartner (Erhalt über unsere Kontaktmöglichkeiten). Dann den letzten Einkommensnachweis des aufzunehmenden Vertragspartners und schließlich noch die Genehmigung des Amts für Wohnen und Migration (bei öffentlich gefördertem Wohnraum).

Ein Mietvertragspartner möchte aus dem Mietverhältnis austreten.

Um zu prüfen, ob ein Vertragspartner aus dem bestehenden Vertrag entlassen werden kann, benötigen wir einen von allen Vertragspartnern unterzeichneten formlosen Antrag sowie den letzten Einkommensnachweis des verbleibenden Mietvertragspartners. Wir werden uns nach Erhalt des Antrages mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte beachten Sie, dass erst eine Prüfung durch uns vorgenommen werden muss, bevor eine Vertragsumschreibung durchgeführt werden kann.

Darf ich in meiner Wohnung Zimmer untervermieten?

Eine Untervermietung ist unter bestimmten Umständen möglich, muss aber grundsätzlich vorher durch uns geprüft und genehmigt werden. Wenn Sie in Ihrer Wohnung einen Untermieter oder Angehörigen aufnehmen möchten, stellen Sie hierzu bitte einen Antrag. Das entsprechende Antragsformular können Sie über unsere Kontaktmöglichkeiten anfordern.

Ein Sterbefall tritt ein. Können meine Kinder oder Partner*in das Mietverhältnis weiterführen?

Bei Ableben eines Hauptmieters gelten zunächst die §§ 563, 564 BGB. Weitere pauschalen Aussagen können nicht getroffen werden. Bitte kontaktieren Sie uns. Wir werden uns anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wie kann ich weitere Schlüssel für mein Mietobjekt beantragen?

Bitte setzen Sie sich über die Kontaktmöglichkeiten mit uns in Verbindung.   Halten Sie idealerweise bitte folgende Angaben bereit: Anzahl der Schlüssel, Grund der Bestellung, Haus- oder Wohnungsschlüssel und Schlüsselnummer. 

Wie tausche ich meine frei finanzierte Wohnung?

Informationen zum Wohnungstausch von frei finanzierten Wohnungen erhalten Sie unter www.muenchen.de/wohnungsboerse. 

Wie kann ich mich für einen PKW Abstellplatz, Garten oder Nebenraum vormerken lassen?

Unser Angebot an PKW Abstellplätzen, Gärten und Nebenräumen werden über Immowelt.de angeboten. Unter Umständen können wir Sie auch auf eine Vormerkliste aufnehmen, kontaktieren Sie uns hierzu gerne. 

Darf ich ein oder mehrere Haustiere in der Wohnung halten?

Kleintiere wie beispielsweise Kaninchen und Vögel dürfen in angemessener Anzahl ohne Genehmigung gehalten werden.  Die Haltung von Hunden und exotischen Tieren ist genehmigungspflichtig. Bitte stellen Sie immer vor Beginn der Tierhaltung einen Antrag. Das entsprechende Antragsformular können Sie über unsere Kontaktmöglichkeiten anfordern.   Eine Genehmigung für Kampfhunde gemäß Kampfhundeverordnung § 1 wird ausdrücklich nicht erteilt.   Bitte beachten Sie, dass die Tierhaltung nur mit schriftlicher Genehmigung der Münchner Wohnen zulässig ist. Die Genehmigung der Tierhaltung ist immer eine Einzelfallentscheidung, die von der Art des Tieres und den räumlichen Gegebenheiten abhängt. Bei Beschwerden behalten wir uns vor, die Genehmigung jederzeit zu widerrufen. 

Ich möchte Lärmbelästigung im Haus und/oder in der Anlage melden.

Haben Sie bereits versucht, mit Ihren Nachbarn über die Ruhestörung zu sprechen? Oftmals hilft bereits ein persönliches Gespräch, da den Nachbarn ihr störendes Verhalten gar nicht bewusst ist.  Sollte keine Besserung eintreten, setzen Sie sich über die Kontaktmöglichkeiten mit uns in Verbindung.

Darf ich eigene Umbauten vornehmen?

Bitte setzen Sie sich über die Kontaktmöglichkeiten mit uns in Verbindung.

Wie lang ist die Kündigungsfrist für meine Wohnung/Garage/Stellplatz?

Die vereinbarte Kündigungsfrist finden Sie in Ihrem Mietvertrag.

Ich möchte als Erbin/Erbe kündigen.

Als Erbin/Erbe treten Sie mit allen Rechten und Pflichten in das bestehende Mietverhältnis ein. Eine Kündigung ist mit der gesetzlichen Frist möglich. Bereits bestehende oder zukünftig auftretende Nachforderungen gehen auf Sie über. Bitte senden Sie Ihre Kündigung zusammen mit dem Erbschein oder der Sterbeurkunde postalisch an uns. Bitte beachten Sie, dass alle Erben auf der Kündigung unterschreiben müssen.   Hinweis: Diese Regelungen treffen nur zu, wenn zuvor kein Eintritt in das Mietverhältnis gemäß den §§ 563, 564 BGB durch eine andere Person stattgefunden hat.   

Darf ich eine*n Nachmieter*in stellen?

Alle Wohnungen der Münchner Wohnen werden über das Amt für Wohnen und Migration bzw. gemäß gültigen Stadtratsbeschlüssen nach festgelegten Verfahren vergeben. Die Benennung von Nachmietern ist daher nicht möglich.

Wann erfolgt die Rückzahlung der Kaution?

Das ist abhängig vom Zustand der Wohnung. Bei mängelfreier Rückgabe und soweit keine Rückforderungen bestehen, erhalten Sie die Kaution nach spätestens sechs Monaten zurück. Wenn jedoch externe Firmen zur Instandsetzung/Reparatur involviert sind, müssen wir deren Rechnungslegung abwarten.

Bis wann muss ich monatlich die Miete überweisen?

Die Mietzahlung muss spätestens bis zum 3. Werktag im Voraus auf unserem Konto eingegangen sein. Sie sollten bitte unseren SEPA-Lastschrifteinzug nutzen. Dieser stellt sicher, dass Ihre Miete pünktlich und in der jeweilig richtigen Höhe abgebucht wird. Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie uns über unsere Mieter-App erteilen oder das Formular bei unserem Kundenservice anfordern. 

Wie kann ich meine Miete bezahlen?

Wir empfehlen ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Somit bucht die Münchner Wohnen die monatliche Miete in richtiger Höhe und pünktlich von Ihrem Bankkonto ab. Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie uns über unsere Mieter-App erteilen oder das Formular bei unserem Kundenservice anfordern.  Alternativ besteht natürlich die Möglichkeit die Miete monatlich auf das Bankkonto der Münchner Wohnen zu überweisen. Die entsprechende Bankverbindung finden Sie auf Ihrem Mietvertrag. 

Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?

Für Änderungen der Bankverbindung benötigen wir ein neues SEPA-Lastschriftmandat. Erteilen Sie uns dieses per Mieter-App oder fordern Sie ein entsprechendes Formular bei unserem Kundenservice an. 

Ich habe ein Guthaben aus der Kautionsabrechnung oder Betriebskostenabrechnung, warum muss ich meine Bankverbindung nochmal mitteilen?

Wir benötigen Ihre nochmalige Mitteilung, wenn kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt oder Sie z.B. Ihre Wohnung gekündigt haben. Bei beendetem Mietverhältnis darf die Bankverbindung nicht mehr automatisch für Zahlungen verwendet werden.   Falls kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, benötigen wir die Mitteilung Ihrer Kontoverbindung ebenfalls schriftlich. Die Bankverbindung wird nur einmalig zur Auszahlung verwendet und aus Datenschutzgründen nicht in den Stammdaten gespeichert. Bitte beachten Sie, dass auf dieser Mitteilung alle Mietvertragspartner (sofern mehrere) unterschreiben müssen. Bitte teilen Sie uns deshalb Ihre Bankverbindung zur Auszahlung des Betriebs-/Heizkosten-Guthabens schriftlich mit. Sie möchten doch am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen? Gerne senden wir Ihnen auf Anfrage ein SEPA-Formular zu oder beantragen Sie Ihr Mandat ganz bequem über die Mieter-App. 

Ist es möglich, meine Mietschulden oder die Nachzahlung der Betriebskostenabrechnung in Raten zu zahlen?

Es besteht die Möglichkeit, offene Zahlungen in Raten zu bezahlen oder zu stunden. Die weitere Vorgehensweise stimmen wir  individuell mit Ihnen ab. Setzen Sie sich hierzu bitte über die Kontaktmöglichkeiten mit uns in Verbindung.

Ich habe Mietschulden und eine Mahnung erhalten, wer kann mir weiterhelfen?

Bitte wenden Sie sich hierzu an die in Ihrer Mahnung aufgeführten Ansprechperson.

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